Der Jugendliche hat zwei Tage Schule und drei Tage arbeitet er unter der Anleitung eines Berufsbildners in seinem handwerklichen Bereich (Koch, Hauswartsgehilfe, Schreiner, Zimmermann, Landschaftsgärtner, etc.) im Schlössli oder in einer Firma, welche mit dem Schlössli in einer Verbundlösung zusammen arbeitet.
Am Schluss der Vorlehre, gibt es neben dem schulischen Zeugnis der Schule ein Schlussgespräch mit dem Berufsbildner und einen Schlussbericht.
Wenn der Jugendliche sich entschliesst im Schlössli eine Vorlehre zu machen, so sind folgende Voraussetzungen nötig:
Es muss ein Platz beim gewünschten Berufsbildner frei sein.
Er muss vorgängig eine Schnupperlehre absolviert.
Er muss willens sein, engagiert im Schlössli mitzuarbeiten
Er will seine praktische und soziale Kompetenz verbessern
Er muss willens sein, während der Vorlehre, auch ausserhalb des
Schlösslis, in anderen Betrieben, Schnupperlehren zu machen
Er muss in der Schule in deutscher Sprache dem Unterricht folgen können
Er muss bereit sein in der Berufsfachschule Deutsch, Mathematik, Lern-
und Arbeitstechnik, Allgemeinbildung und Sport zu lernen und mitzumachen.
Er muss offen sein, für die periodisch stattfindenden Gespräche
im Wohnbereich (sofern er intern wohnt) und den Berufsbildnern.
Arbeitszeiten:
Der Jugendliche hat die gleichen Arbeitszeiten wie die Lehrlinge des Schlösslis,
d.h. Montag bis Donnerstag 8 Stunden, am Freitag 7 Stunden. An den Unterrichtstagen
hat er sich nach der jeweiligen Schule zu richten.
Ferien:
Der Jugendliche hat fünf Wochen Ferien, welche er innerhalb der offiziellen
Schulferien beziehen kann.
Unter Anleitung des pädagogisch und handwerklich geschulten Personals, erstreckt sich die Tätigkeit des/der zur Anlehre geeigneten Jugendlichen, über alle holzbearbeitenden Arbeiten und Hauswartstätigkeiten.
1. Arbeitsverhalten
Erfassen des Begriffes «Arbeit», d.h. überführen von der Welt der Schule in die bewusste, sinngebende Welt der Arbeit anhand einfacher und überschaubarer praktischer Handarbeiten. Förderung eines freudigen Pflichtbewusstseins am Beispiel von arbeitsbezogenen Erfolgserlebnissen.
Anleitung zum Verständnis zusammenhängender Arbeitsabläufe, dadurch wecken des Interesses an der Arbeit, d.h. am Umgang des Menschen mit der Natur. Durch wiederholtes Üben der erlernten Arbeiten, erlangen die Jugendlichen Selbständigkeit, Sicherheit und Zuverlässigkeit, welche zu positiven Wertverständnissen und Selbstwertgefühl führen.
2. Fachliche Fertigkeiten
Der Lehrling oder die Anlehrtochter wird rechtzeitig über die mit einzelnen Arbeiten verbundenen Unfallgefahren und möglichen Gesundheitsschädigungen, über den Einsatz und die Anwendung der persönlichen und allgemeinen Schutzmittel, sowie über die Massnahmen zum Schutz der Umwelt aufgeklärt.
Prioritäten der Lerninhalte
3. Lebenspraktische Fähigkeiten
Bewältigen elementarer Lebensanforderungen, wie Körperpflege, Umgang mit Geld, Selbständigkeit im Reisen, Erkennen von Suchtgefahren, soziales Verhalten usw. Innerhalb des Heimes soll der/die Betreute in der Gruppenfähigkeit gefördert werden. Im Zusammenleben mit anderen Menschen kann die persönliche Entwicklung, durch verschiedene Lernprozesse, angeregt werden (Auflösen von Ängsten und Verhaltensmustern, Selbstvertrauen, Entscheidungsfähigkeit).
Kontakte nach Aussen sollen das Geschehen im Heim in angemessener Weise ergänzen. Wir denken an folgende Angebote:
Durch die Umgebung und die Infrastruktur des Heimes, ist eine Grundlage geschaffen, welche die Phantasie des Betreuten anregen kann, um selbst kreativ zu werden. Für die Freizeit soll der Betreute auch eigene Wünsche und Bedürfnisse äussern. Die MitarbeiterInnen versuchen diese mit ihnen zu organisieren oder helfen die Voraussetzungen dafür zu schaffen.
Am Arbeitsplatz
Alle Arbeiten werden dem Auszubildenden unter fachkundiger Anleitung und Begleitung in kleinen Schritten und durch wiederholtes Üben beigebracht. Die Arbeitszeit umfasst ca. 40 Stunden in der Woche.
Im Wohnheim
Den Jugendlichen stehen Einzel- oder Zweierzimmer innerhalb der Wohngemeinschaft zur Verfügung, welche nach individuellen Bedürfnissen eingerichtet werden können.
Es werden Ordnung und körperliche Sauberkeit von den Jugendlichen verlangt. Die familiäre Atmosphäre wird durch persönliche Gespräche und Spiele am Abend unterstrichen. Respektvolles Gewähren von Zeiten des Sich-zurückziehens und das Akzeptieren von privaten Räumen, schaffen die nötige Intimsphäre.
1. Jahr, Vorbereitungsjahr
Die Jugendlichen leben sich in unsere Gemeinschaft ein und lernen die verschiedenen Arbeitsfelder in der Schreinerei kennen. Interessen und Fähigkeiten sollen geweckt und erkannt werden. Die Zielsetzung wird ausgefeilt.
2. Ausbildungsjahr
Das Programm der Lehre wird im Vorbereitungsjahr zusammengestellt. Im Baukastensystem wird ein den persönlichen Bedürfnissen entsprechendes Tätigkeitsfeld, zusammengestellt.
Die Lehrlinge sind bei allen Arbeitsabläufen dabei, so dass sie später selbständig und zuverlässig arbeiten können.
Je nach Eignung und Lernfähigkeit kann später auch eine Berufslehre mit entsprechender schulischer" Ausbildung angestrebt werden.
Zwischen und Abschlussbericht
Nach der Ausbildung wird ein interner Ausweis sowie ein Arbeitsbericht erstellt. Je nach Situation, spätestens nach der halben Ausbildungszeit, erfolgt eine mündliche und schriftliche Standortbestimmung zuhanden der IV-Regionalstelle, Versorgerstellen und Eltern.